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   OLG Koblenz, 04.05.2020 - 13 UF 81/20   

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OLG Koblenz, 04.05.2020 - 13 UF 81/20 (https://dejure.org/2020,40607)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04.05.2020 - 13 UF 81/20 (https://dejure.org/2020,40607)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04. Mai 2020 - 13 UF 81/20 (https://dejure.org/2020,40607)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • familienrecht-deutschland.de

    Kindesunterhalt; Maß des Unterhalts; Berechnung des Einkommens eines zum Kindesunterhalt verpflichteten Selbständigen für bestimmte Jahre; jeweilige konkrete Jahreseinkommen; Berücksichtigung von Beiträgen zur Zusatzkrankenversicherung und Zahnzusatzversicherung.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2020, 1917
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (33)

  • OLG Hamm, 21.12.2005 - 11 UF 218/05

    Unberechtigte Strafanzeige einer erwachsenen Tochter gegen ihren Vater kann ihren

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.05.2020 - 13 UF 81/20
    Indes ist in dem vorliegenden Fall der Antragstellerin zu 2) nach dem Schulabschluß eine Übergangszeit zur Erholung und Orientierung zuzubilligen, denn unmittelbar nach dem Schulabschluß muß dem Abiturienten die Möglichkeit gegeben werden, sich über seinen weiteren beruflichen Werdegang und die dafür erforderlichen Voraussetzungen (Studium, Ausbildung) Klarheit zu verschaffen (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2006, 509; OLG Karlsruhe FamRZ 2012, 1648; Ehinger/Rasch/Schwonberg/Siede, aaO Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes Rdn. 2_81a).

    Nach Abschluß der Schule konnte sie weiter bis einschließlich Juni 2018 annehmen, Unterhaltsansprüche gegen den Antragsgegner zu haben, weil die Rechtsprechung Abiturienten üblicherweise eine Übergangszeit nach dem Schulabschluß von in der Regel drei Monaten zugesteht, um sich zu erholen, und sich Klarheit über den weiteren Werdegang zu verschaffen, in der sie nach wie vor ohne Erwerbsobliegenheit unterhaltsberechtigt sind (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2006, 509; OLG Karlsruhe FamRZ 2012, 1648; Ehinger/Rasch/Schwonberg/Siede, aaO Rdn. 2_81a).

  • OLG Karlsruhe, 08.03.2012 - 2 WF 174/11

    Pause von zwei Monaten zwischen der Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.05.2020 - 13 UF 81/20
    Indes ist in dem vorliegenden Fall der Antragstellerin zu 2) nach dem Schulabschluß eine Übergangszeit zur Erholung und Orientierung zuzubilligen, denn unmittelbar nach dem Schulabschluß muß dem Abiturienten die Möglichkeit gegeben werden, sich über seinen weiteren beruflichen Werdegang und die dafür erforderlichen Voraussetzungen (Studium, Ausbildung) Klarheit zu verschaffen (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2006, 509; OLG Karlsruhe FamRZ 2012, 1648; Ehinger/Rasch/Schwonberg/Siede, aaO Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes Rdn. 2_81a).

    Nach Abschluß der Schule konnte sie weiter bis einschließlich Juni 2018 annehmen, Unterhaltsansprüche gegen den Antragsgegner zu haben, weil die Rechtsprechung Abiturienten üblicherweise eine Übergangszeit nach dem Schulabschluß von in der Regel drei Monaten zugesteht, um sich zu erholen, und sich Klarheit über den weiteren Werdegang zu verschaffen, in der sie nach wie vor ohne Erwerbsobliegenheit unterhaltsberechtigt sind (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2006, 509; OLG Karlsruhe FamRZ 2012, 1648; Ehinger/Rasch/Schwonberg/Siede, aaO Rdn. 2_81a).

  • BGH, 11.01.2017 - XII ZB 565/15

    Kindesunterhalt im Fall des Wechselmodells: Bemessung des Unterhaltsbedarfs;

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.05.2020 - 13 UF 81/20
    dd) Der Senat schließt sich keiner der vorgenannten Auffassungen an, denn sowohl der Verzicht auf eine Kontrollrechnung, als auch die lediglich anteilige Anrechnung des Einkommens des Kindes stellen den unterhaltspflichtigen Elternteil in der Regel schlechter als bei alleiniger Barunterhaltspflicht; auch ist die Kontrollberechnung nicht lediglich auf den Fall der Leistungsunfähigkeit des anderen Elternteils beschränkt (vgl. Ziffer 13.1. der unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Oberlandesgerichts Koblenz, sowie BGHZ 164, 375 = FamRZ 2006, 99, 100 = FuR 2006, 76; 213, 254 = FamRZ 2017, 437, 439 = FuR 2017, 208).

    Der Bundesgerichtshof hat in aktuellen Entscheidungen zu anderen Fallkonstellationen an der Kontrollrechnung festgehalten (vgl. BGHZ 213, 254 = FamRZ 2017, 437, 439 = FuR 2017, 208; BGH FamRZ 2017, 711 = FuR 2017, 325).

  • BGH, 09.05.2014 - V ZR 305/12

    Schadensersatzanspruch eines Großhändlers für Presseerzeugnisse wegen der

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.05.2020 - 13 UF 81/20
    Die Kenntnis von dem Mangel des rechtlichen Grundes setzt voraus, daß der Berechtigte positive Kenntnis sowohl von den Tatsachen hat, aus denen sich das Fehlen des rechtlichen Grundes ergibt, als auch von den sich daraus ergebenden Rechtsfolgen (vgl. OLG Naumburg FamRZ 2001, 420 [Ls]; Sprau in Palandt, BGB 79. Aufl. § 819 Rdn. 3; Wendl/Dose, aaO § 6 Rdn. 212), wobei es der Kenntnis gleichsteht, wenn sich der Berechtigte bewußt gegen die Kenntnisnahme verschließt (vgl. BGHZ 133, 246 = NJW 1996, 2652; BGH NJW 2014, 2790; Schwab in MünchKomm, BGB 7. Aufl. § 819 Rdn. 2).
  • BGH, 25.02.1987 - IVb ZR 28/86

    Berufung auf Leistungsunfähigkeit wegen Aufnahme einer weiteren Ausbildung

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.05.2020 - 13 UF 81/20
    In diesem Falle ist der Volljährige dazu angehalten, jede Arbeitsmöglichkeit auszunutzen, und auch Arbeiten unter seiner gewohnten Lebensstellung anzunehmen (vgl. BGH FamRZ 1987, 930 = EzFamR BGB § 1603 Nr. 11 = BGHF 5, 855; Wendl/Dose, aaO § 2 Rdn. 57).
  • BGH, 19.12.1989 - IVb ZR 9/89

    Unterhaltsrechtlicher Ausgleich der nachträglichen Bewilligung von

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.05.2020 - 13 UF 81/20
    (c) Allerdings hat der Antragsgegner einen Rückforderungsanspruch aus § 242 BGB gegen die Antragstellerin zu 1) in Höhe von 700 EUR: Dieser ist immer dann anzunehmen, wenn der Unterhaltsberechtigte Unterhaltszahlungen für einen Zeitraum erhält, für die er nachträglich bedarfsdeckend anzurechnende Leistungen bewilligt und ausgezahlt bekommt, zum Beispiel Renten (vgl. BGH FamRZ 1990, 269 = EzFamR BGB § 242 Nr. 11 = BGHF 6, 1357; OLG Koblenz FamRZ 1998, 765).
  • OLG Naumburg, 29.04.2004 - 3 UF 15/04

    Rückerstattung zuviel gezahlten Kindesunterhalts - Mitteilungspflicht des

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.05.2020 - 13 UF 81/20
    Es ist zu vermuten, daß die Antragstellerin zu 1) die gezahlten Unterhaltsbeträge zu der Verbesserung ihres Lebensstandards verbraucht hat; dies gilt in der Regel bei kleinen und mittleren Einkommen (vgl. BGHZ 118, 383 = FamRZ 1992, 1152 = EzFamR BGB § 812 Nr. 5 = BGHF 8, 346; OLG Braunschweig FamRZ 1999, 1058; OLG Naumburg FamRZ 2005, 365; OLG Brandenburg FamRZ 2007, 42).
  • OLG Hamm, 12.02.1999 - 13 UF 292/98
    Auszug aus OLG Koblenz, 04.05.2020 - 13 UF 81/20
    der unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Oberlandesgerichts Koblenz abzuziehen, um eine ausgewogene Verteilung der Unterhaltslasten nach der Leistungsfähigkeit zu gewährleisten, denn die Leistungsfähigkeit wird durch die notwendig zu erfüllenden Verpflichtungen, zu denen auch Unterhaltslasten zählen, eingeschränkt (vgl. OLG Hamm FamRZ 1999, 1018).
  • BGH, 18.01.2012 - XII ZR 177/09

    Trennungsunterhalt: Berücksichtigung des Vorteils mietfreien Wohnens als

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.05.2020 - 13 UF 81/20
    Ebenfalls bleibt die Beschwerde bezüglich des von dem Familiengericht angesetzten Wohnwertes in Höhe von 1.001 EUR erfolglos: Zu Recht hat das Familiengericht diesen mit dem von dem Sachverständigen ermittelten objektiven Mietwert angesetzt; dies entspricht Ziffer 5. der unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Oberlandesgerichts Koblenz, die die ganz herrschende Meinung wiedergeben, der sich auch der Senat anschließt (vgl. BGH FamRZ 2012, 514 = FuR 2012, 374; 2013, 191 = FuR 2013, 161; Wendl/Dose, aaO § 1 Rdn. 478).
  • OLG Brandenburg, 13.04.2006 - 9 U 12/05

    Begrenztes Realsplitting: Rückforderung überzahlten Unterhalts sowie einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.05.2020 - 13 UF 81/20
    Es ist zu vermuten, daß die Antragstellerin zu 1) die gezahlten Unterhaltsbeträge zu der Verbesserung ihres Lebensstandards verbraucht hat; dies gilt in der Regel bei kleinen und mittleren Einkommen (vgl. BGHZ 118, 383 = FamRZ 1992, 1152 = EzFamR BGB § 812 Nr. 5 = BGHF 8, 346; OLG Braunschweig FamRZ 1999, 1058; OLG Naumburg FamRZ 2005, 365; OLG Brandenburg FamRZ 2007, 42).
  • BGH, 20.10.1999 - XII ZR 297/97

    Bemessung des Ehegatten-Trennungsunterhalts

  • OLG Brandenburg, 29.03.2007 - 10 WF 39/07

    Prozesskostenhilfe; Trennungsunterhalt: Bemessung eines Kinderbetreuungsbonus;

  • BGH, 16.12.2010 - I ZR 161/08

    Satan der Rache

  • BGH, 15.02.2017 - XII ZB 201/16

    Elternunterhalt: Leistungsfähigkeit bei vom Unterhaltsschuldner an sein

  • OLG Oldenburg, 17.05.1990 - 3 WF 63/90

    Leistungsbestimmung ; Unterhaltsschuldner; Unterhaltspflichtiger; Zahlung der

  • BGH, 19.11.1998 - IX ZR 116/97

    Geltendmachung von Einwendungen des Schuldners durch den Anfechtungsgegner im

  • BGH, 12.07.1996 - V ZR 117/95

    Begriff der Kenntnis vom Mangel des rechtlichen Grundes

  • BGH, 24.06.2014 - VI ZR 560/13

    Kapitalanlagebetrug: Verbreitung unrichtiger Informationen in Emissionsprospekt;

  • BGH, 31.10.2012 - XII ZR 30/10

    Trennungsunterhaltsanspruch: Berücksichtigungsfähigkeit von Einkommen des

  • BGH, 14.01.2010 - I ZR 4/08

    Revisionsverfahren: Aufhebung und Zurückverweisung bei widersprüchlichen

  • BGH, 17.06.1992 - XII ZR 119/91

    Bereicherungsausgleich wegen nicht geschuldeter Unterhaltsleistungen

  • BGH, 26.10.2005 - XII ZR 34/03

    Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Berechnung des Kindesunterhalts

  • OLG Koblenz, 13.10.1997 - 13 UF 367/97

    Abänderung eines Unterhaltsvergleichs wegen rückwirkenden Bezugs einer

  • LSG Bayern, 16.07.2012 - L 15 SF 42/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Auslagenvergütung des gesetzlichen Vertreters des

  • OLG Frankfurt, 14.06.2019 - 8 UF 25/18

    Grundsatz zum Elternunterhalt zur Abzugsfähigkeit von Tilgungsleistungen vom

  • BGH, 04.07.2007 - XII ZR 141/05

    Bemessung der für den Unterhalt ausschlaggebenden ehelichen Lebensverhältnisse

  • BGH, 17.05.1983 - IX ZR 14/82

    Neuregelung der Verwaltung und der Nutzung eines gemeinsamen Hauses nach

  • BGH, 15.11.1989 - IVb ZR 3/89

    Formelle Rechtskraft von Urteilen der Oberlandesgerichte in Ehesachen;

  • OLG Koblenz, 18.04.2019 - 7 UF 53/19
  • BGH, 19.03.2014 - XII ZB 367/12

    Unterhalt des minderjährigen Kindes: Bemessung des Wohnwerts einer vom

  • OLG Saarbrücken, 07.03.2013 - 6 UF 63/12

    Berechnung des Trennungsunterhalts bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit

  • BGH, 18.03.1992 - XII ZR 1/91

    Unterhaltsansprüche ehelicher und nichtehelicher Kinder - Geltendmachung

  • BGH, 20.05.2015 - XII ZB 314/14

    Bewertung des Endvermögens im Zugewinnausgleich: Wegfall des

  • OLG Brandenburg, 01.12.2021 - 13 UF 166/20

    Ausbildungsunterhalt

    Über eine darüber hinaus gehende, zwischen dem Antragsteller und der Mutter des Antragsgegners streitige Verpflichtung zur Zahlung von Trennungsunterhalt hat der Senat im Beschwerderechtszug (13 UF 81/20) noch nicht entschieden.
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